Die Ausschreibung zum S-Cup 2021 als pdf.
ÖSV EDV Nummer 9965 - 04. - 08.09.2021
Fragen bitte an scup@nca.at
Ausschreibung | Notice of Race
1 Regeln
1.1 Die Regatta unterliegt den Regeln, die in den „Wettfahrtregeln Segeln“ (WRS) festgelegt sind.
1.2 Zusätzlich gelten die Wettfahrtordnung des OeSV 2021, die Allgemeinen Segelanweisungen des OeSV 2021, die ergänzenden Segelanweisungen des Veranstalters sowie diese Ausschreibung.
1.3 Der Vermerk [DP] in einer Regel der Ausschreibung. bedeutet, dass die Strafe für einen Verstoß gegen diese Regel, im Ermessen des Protestkomitees, geringer als eine Disqualifikation sein kann.
1.4 Es gilt ISO-Norm 12402 5 (oder gleichwertig) als Mindestanforderung für persönliche Auftriebsmittel.
1.5 Es gelten die Bestimmungen der Anti-Doping-Regelungen von World Sailing und des Anti-Doping-Bundesgesetzes 2007. Wegen Dopings suspendierte oder gesperrte Sportlerinnen und Sportler sowie Betreuungspersonen sind nicht zur Regattateilnahme zugelassen.
1.6 Die Regatta wird als Umpired Fleetrace mit Bootswechsel ausgetragen. Die Startreihenfolge und Zuteilung zu einem Boot erfolgt nach einem fixen Schema, das spätestens beim Briefing Montag 6.9.2021 am Veranstaltungsort um 08:00 Uhr bekannt gegeben wird. Der Bootswechsel kann am Wasser erfolgen. Geplant ist eine maximale Anzahl von zwölf Crews bei maximal sechs Booten.
1.7 Melden bis zum Meldeschluss weniger als neun Crews behält sich der Veranstalter vor, den Crewwechsel ohne Eventboot und damit ohne dortige Verpflegung vorzunehmen; in diesem Fall sorgt der Veranstalter für eine Jause.
2 Austrian Offshore Trophy
Der S-Cup 2021 wird als Teil der Austrian Offshore Trophy gewertet.
3 Werbung
Boote können verpflichtet werden, vom Veranstalter gewählte und bereitgestellte Werbung anzubringen. [DP]
4 Teilnahmeberechtigung und Meldung
4.1 Boote der Klasse Fareast 28R, die durch den Veranstalter gechartert und für die Regatta zur Verfügung gestellt werden; Die Boote sind gegen Haftpflichtschäden versichert.
4.2 Die Steuerleute müssen Mitglied eines Verbandsvereins, Einzelmitglied des OeSV oder eines anderen von World Sailing anerkannten nationalen Verbandes sein.
4.3 Die Steuerleute müssen die rechtlichen Voraussetzungen für das Führen der Bootsklasse Fareast 28R im Küstenbereich in Slovenien erfüllen.
4.4 Teilnahmeberechtigte Crews melden durch Ausfüllen des Online-Formulars unter www.nca.at. Die Meldung ist ab Zahlungseingang einer Anzahlung von € 500,- auf dem Konto des NCA A&R-Crew bis spätestens 01.07.2021 gültig (IBAN AT79 3836 7000 0300 8067 BIC: RZSTAT2G367). Der Restbetrag ist bis 01.08.2021 fällig. Sollte die Durchführung der Regatta durch Covid19-Restriktionen verboten werden, werden bis zu diesem Zeitpunkt getätigte Zahlungen rückerstattet.
4.5 Es gilt eine Mindestnennung von sechs Crews bei Meldeschluss 01.08.2021. Wird diese Mindestanzahl nicht erreicht, so kann die Regatta abgesagt werden.
4.6 Eine Crew ist nur dann teilnahmeberechtigt, wenn sie die Registrierung abgeschlossen hat sowie alle Crewmitglieder den Haftungsausschluss (Haftung, Bilder, Daten) unterschrieben haben.
5 Meldegebühr
Die Meldegebühr beträgt:
€ 1.000,- pro Crew (beinhaltet Bootscharter von 04.-08.09.2021, Training von 04.-05.09.2021 und Veranstaltungsabwicklung) und
€ 140,- pro Crewmitglied (beinhaltet Segleressen am Dienstag 7.9.2021 in Izola, Aufenthalt und Jause zwischen den Wettfahrten auf einem Eventboot, bei weniger als neun meldenden Crews ohne Eventboot).
Die Kaution je Crew beträgt € 600,-. Nach jedem Schaden muss die Kaution wieder aufgefüllt werden, um startberechtigt zu bleiben. Die Kaution ist nicht durch den Veranstalter versichert.
6 Stornobedingungen
Für bis zum 1.7.2021 stornierte Crews verfällt die Anzahlung, bei späterer Stornierung ist die gesamte Meldegebühr für eine Crewstärke von fünf Personen fällig. Wird ein Antreten der Crew durch pandemiebedingte Restriktionen unmöglich, werden die geleisteten Zahlungen retourniert.
7 Registrierung
Kontrolle von OeSV-Mitgliedskarten und Segelführerschein; Ausgabe der Segelanweisungen:
05.09.2021 zwischen 18:00 und 19:30 im Regattabüro des Veranstalters.
8 Erstes Ankündigungssignal
Geplant: 06.09.2021 um 09:30
9 Letztes Ankündigungssignal
Am 08.09.2021 wird es, wenn die Regatta bereits gültig zustande gekommen ist, kein Ankündigungssignal für eine Wettfahrt nach 15:30 Uhr geben; Andernfalls kein Ankündigungssignal nach 18:00 Uhr.
10 Segelanweisungen
Die Segelanweisungen sind bei der Registrierung erhältlich.
11 Bahnen
Wettfahrtkurse und Zeitlimit wird in den Segelanweisungen bekannt gegeben.
12 Strafsystem
WRS Addendum Q (Regeln für Umpired-Fleet-Racing) kommt zur Anwendung. Die entsprechende Version von Addendum Q wird in den Segelanweisungen zur Gänze bekannt gegeben.
13 Wertung
Zur Gültigkeit der Regatta müssen mindestens drei gültige Wettfahrten pro Crew in der Wertung vorhanden sein.
Die Wertung einer Crew in der Regatta ist die Summe ihrer Einzelwertungen nach dem Low-Point System der Wettfahrtregeln (WRS Anhang A); ab sechs Wettfahrten je Crew gibt es einen Streicher.
Der Titel ‚Steirischer Landesmeister Hochsee‘ wird nur vergeben, wenn mindestens 4 gültige Flights durchgeführt werden und mindestens drei Crews die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Steirischen Landesmeisterschaft erbringen.
14 Liegeplätze
Alle Boote müssen auf den zugewiesenen Liegeplätzen abgestellt werden. [DP]
15 Funkverkehr
Außer im Notfall darf ein Boot während der Wettfahrt weder Sprachmitteilungen noch Daten senden noch Sprachmitteilungen oder Daten empfangen, die nicht allen Booten zur Verfügung stehen. [DP]
16 Titel und Preise
Grundsätzlich werden für das jeweils siegreiche Boot folgende Titel vergeben:
• S-Cup Sieger 2021
• Steirischer Landesmeister Hochsee 2021
Der Veranstalter behält sich vor weitere Wertungen gemäß Startfeld vorzunehmen.
17 Haftung, Bilder, Daten
Jeder Teilnehmer verpflichtet sich durch die Meldung und/oder Teilnahme die Wettfahrtregeln Segeln 2021-2024, die Regeln der guten, sportlichen Seemannschaft, sowie alle sonstigen für diese Veranstaltung gültigen Regeln und das Verbandsrecht der Segelverbände und die Rechtsnormen zu beachten und segelt gemäß Regel 3 WRS und der Annahme dieser Ausschreibung auf eigene Gefahr.
Die Veranstalter/Sponsoren, deren Organe und Gehilfen schließen jegliche Haftung für Schäden - welcher Art und Ursache auch immer - zu Wasser und zu Land, beispielsweise jene an Besatzung/Mannschaft, am Material und für Vermögensschäden, aus. Dieser Haftungsausschluss gilt für Schadenseintritte vor, während und nach der Veranstaltung, jedoch nicht (a) bei Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit, (b) für Personenschäden bei grober Fahrlässigkeit, (c) für Personenschäden falls ausnahmsweise § 6 Abs 1 Z 9 KSchG anzuwenden wäre.
Im gleichen Ausmaß verzichtet jeder Teilnehmer auch auf seine Schadenersatzansprüche gegenüber allen Personen, die (a) für die Durchführung der Regatta (zB Wettfahrtleiter) oder als Schiedsrichter verantwortlich sind und/oder (b) die dem Veranstalter auf dessen Wunsch oder Auftrag behilflich sind.
Die Beweislast für das leicht und grob fahrlässige Verschulden für Schäden durch unvorhersehbare und untypische Gefahren trifft den Teilnehmer.
Eine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände oder durch Dritte verursachte Schäden, sowie für unvorhersehbare oder nicht typische Schäden wird ebenfalls ausgeschlossen.
17.1Aufnahmen in Bild und Ton
Alle teilnehmenden Personen erklären sich mit Meldung und/oder Teilnahme damit einverstanden, dass von ihnen und ihren Booten/Material Aufnahmen in Bild und Ton hergestellt werden und diese zur Berichterstattung über die Veranstaltung und zu ihrer - auch künftigen - Bewerbung, sowie zur Förderung der Zwecke der veranstaltenden Vereine, zeitlich unbegrenzt veröffentlicht werden dürfen.
17.2Minderjährige
Bei minderjährigen Teilnehmern sind deren Willens-erklärungen zusätzlich auch von ihrem gesetzlichen Vertreter bzw. durch eine vom gesetzlichen Vertreter schriftlich - spezifisch dafür - bevollmächtigte Personen abzugeben.
17.3Sonstiges
Allfällig notwendige Änderungen der Ausschreibung und sonstigen Regeln (z.B. Segelanweisungen) bleiben vorbehalten, werden jedoch zeitgerecht bekanntgegeben.
Sämtliche Preise, insbesondere Sach- und Erinnerungspreise, verfallen, wenn diese nicht persönlich bei der Siegerehrung abgeholt werden.
Für nicht der Sport(verbands)autonomie unterliegende Fragen, gilt das Recht der Republik Österreich, Gerichtsstand ist dabei das für den Nautic Club Austria örtlich und sachlich zuständige Gericht.
18 Weitere Informationen
Weitere Informationen sind erhältlich unter www.nca.at/scup21.aspx
19 Sponsoren
CBS Sails Christian Binder GmbH
Segelwelt.at Andreas Hanakamp GmbH
ANTS Advanced Nautical & Technical Services
SUNTOURS SL Sailing GmbH
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