Die Ausschreibung zum S-Cup 2020 als pdf.
ÖSV EDV Nummer 8990 - 05. - 09.09.2020
Fragen bitte an scup@nca.at
Ausschreibung | Notice of Race
1 Regeln
1.1 Die Regatta unterliegt den Regeln, die in den „Wettfahrtregeln Segeln“ (WRS) festgelegt sind.
1.2 Zusätzlich gelten die Wettfahrtordnung des OeSV 2020, die Allgemeinen Segelanweisungen des OeSV 2020, die ergänzenden Segelanweisungen des Veranstalters sowie diese Ausschreibung.
1.3 Der Vermerk [DP] in einer Regel der Ausschreibung. bedeutet, dass die Strafe für einen Verstoß gegen diese Regel, im Ermessen des Protestkomitees, geringer als eine Disqualifikation sein kann.
1.4 Es gilt ISO-Norm 12402 5 (oder gleichwertig) als Mindestanforderung für persönliche Auftriebsmittel.
1.5 Es gelten die Bestimmungen der Anti-Doping-Regelungen von World Sailing und des Anti-Doping-Bundesgesetzes 2007. Wegen Dopings suspendierte oder gesperrte Sportlerinnen und Sportler sowie Betreuungspersonen sind nicht zur Regattateilnahme zugelassen.
1.6 Die Regatta wird als Umpired Fleetrace mit Bootswechsel ausgetragen. Unabhängig von der Anzahl der Boote werden nach jeder gültigen Wettfahrt die Boote getauscht. Die Startreihenfolge und Zuteilung zu einem Boot erfolgt nach einem fixen Schema, das spätestens beim Briefing Montag 07.09.2020 am Veranstaltungsort um 08:00 Uhr bekannt gegeben wird. Der Bootswechsel kann am Wasser erfolgen. Geplant ist eine maximale Anzahl von vierzehn Crews. Auf ein Boot kommen maximal zwei Crews.
2 Werbung
Boote können verpflichtet werden, vom Veranstalter gewählte und bereitgestellte Werbung anzubringen. [DP]
3 Teilnahmeberechtigung und Meldung
3.1 International offen für alle Boote der Klasse Fareast 28R, die durch den Veranstalter gechartert und für die Regatta zur Verfügung gestellt werden; Die Boote sind gegen Haftpflichtschäden versichert.
3.2 Die Steuerleute müssen Mitglied eines Verbandsvereins, Einzelmitglied des OeSV oder eines anderen von World Sailing anerkannten nationalen Verbandes sein.
3.3 Die Steuerleute müssen die rechtlichen Voraussetzungen für das Führen von Yachten in Slovenien erfüllen.
3.4 Teilnahmeberechtigte Crews melden durch Ausfüllen des Online-Formulars unter www.nca.at. Die Meldung ist ab Zahlungseingang einer Anzahlung von € 500,- auf dem Konto des NCA A&R-Crew bis spätestens 01.07.2020 gültig (IBAN AT79 3836 7000 0300 8067 BIC: RZSTAT2G367). Der Restbetrag ist bis 01.08.2020 fällig.
3.5 Es gilt eine Mindestnennung von sechs Crews bei Meldeschluss 01.08.2020. Wird diese Mindestanzahl nicht erreicht, so kann die Regatta abgesagt werden.
3.7 Eine Crew ist nur dann teilnahmeberechtigt, wenn sie die Registrierung abgeschlossen hat sowie alle Crewmitglieder den Haftungsausschluss (Haftung, Bilder, Daten) unterschrieben haben.
4 Meldegebühr
Die Meldegebühr beträgt:
€ 1.000,- pro Crew (beinhaltet Bootscharter von 05. - 09.09.2020, Training von 05. - 06.09.2020 und Veranstaltungsabwicklung) und
€ 140,- pro Crewmitglied (beinhaltet Segeleressen am Dienstag 08.09.2020 in Izola, Aufenthalt und Jause zwischen den Wettfahrten auf einem Eventboot)
Die Kaution je Crew beträgt € 600,-. Nach jedem Schaden muss die Kaution wieder aufgefüllt werden, um startberechtigt zu bleiben. Die Kaution ist nicht durch den Veranstalter versichert.
5 Stornobedingungen
Für bis zum 1.7.2020 stornierte Crews verfällt die Anzahlung, bei späterer Stornierung ist die gesamte Meldegebühr für eine Crewstärke von fünf Personen fällig.
6 Registrierung
Kontrolle von OeSV-Mitgliedskarten und Segelführerschein; Ausgabe der Segelanweisungen:
06.09.2020 zwischen 18:00 und 19:30 im Regattabüro des Veranstalters.
7 Erstes Ankündigungssignal
Geplant: 07.09.2020 um 09:30
8 Letztes Ankündigungssignal
Am 09.09.2020 wird, wenn die Regatta bereits gültig zustande gekommen ist, kein Ankündigungssignal für eine Wettfahrt nach 15:30 Uhr gegeben.
9 Segelanweisungen
Die Segelanweisungen sind bei der Registrierung erhältlich.
10 Bahnen
Wettfahrtkurse und Zeitlimit wird in den Segelanweisungen bekannt gegeben.
11 Strafsystem
WRS Addendum Q (Regeln für Umpired-Fleet-Racing) kommt zur Anwendung. Die entsprechende Version von Addendum Q wird in den Segelanweisungen zur Gänze bekannt gegeben.
12 Wertung
Ein Flight beinhaltet alle aufeinander folgenden Wettfahrten, bis jede Crew genau an einer Wettfahrt teilgenommen hat bzw. dazu startberechtigt war.
Zur Gültigkeit der Regatta müssen mindestens drei Flights gewertet werden; d.h. es sind drei gültige Wettfahrten pro Crew in der Wertung vorhanden.
Die Wertung einer Crew in der Regatta ist die Summe seiner Einzelwertungen nach dem Low-Point System der Wettfahrtregeln (WRS Anhang A) ohne Streicher.
Der Titel ‚Steirischer Landesmeister Hochsee‘ wird nur vergeben, wenn mindestens 4 gültige Flights durchgeführt werden und mindestens drei Crews die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Steirischen Landesmeisterschaft erbringen.
13 Liegeplätze
Alle Boote müssen auf den zugewiesenen Liegeplätzen abgestellt werden. [DP]
14 Funkverkehr
Außer im Notfall darf ein Boot während der Wettfahrt weder Sprachmitteilungen noch Daten senden noch Sprachmitteilungen oder Daten empfangen, die nicht allen Booten zur Verfügung stehen. [DP]
15 Titel und Preise
Grundsätzlich werden für das jeweils siegreiche Boot folgende Titel vergeben:
• S-Cup Sieger 2020
• Steirischer Landesmeister Hochsee 2020
Der Veranstalter behält sich vor weitere Wertungen gemäß Startfeld vorzunehmen.
16 Haftung, Bilder, Daten
Jeder Teilnehmer verpflichtet sich durch die Meldung und/oder Teilnahme die Wettfahrtregeln Segeln 2017-2020, die Regeln der guten, sportlichen Seemannschaft, sowie alle sonstigen für diese Veranstaltung gültigen Regeln und das Verbandsrecht der Segelverbände und die Rechtsnormen zu beachten und segelt gemäß Regel 4 WRS und der Annahme dieser Ausschreibung auf eigene Gefahr.
Die Veranstalter/Sponsoren, deren Organe und Gehilfen schließen jegliche Haftung für Schäden - welcher Art und Ursache auch immer - zu Wasser und zu Land, beispielsweise jene an Besatzung/Mannschaft, am Material und für Vermögensschäden, aus. Dieser Haftungsausschluss gilt für Schadenseintritte vor, während und nach der Veranstaltung, jedoch nicht (a) bei Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit, (b) für Personenschäden bei grober Fahrlässigkeit, (c) für Personenschäden falls ausnahmsweise § 6 Abs 1 Z 9 KSchG anzuwenden wäre.
Im gleichen Ausmaß verzichtet jeder Teilnehmer auch auf seine Schadenersatzansprüche gegenüber allen Personen, die (a) für die Durchführung der Regatta (zB Wettfahrtleiter) oder als Schiedsrichter verantwortlich sind und/oder (b) die dem Veranstalter auf dessen Wunsch oder Auftrag behilflich sind.
Die Beweislast für das leicht und grob fahrlässige Verschulden für Schäden durch unvorhersehbare und untypische Gefahren trifft den Teilnehmer.
Eine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände oder durch Dritte verursachte Schäden, sowie für unvorhersehbare oder nicht typische Schäden wird ebenfalls ausgeschlossen.
16.1Aufnahmen in Bild und Ton
Alle teilnehmenden Personen erklären sich mit Meldung und/oder Teilnahme damit einverstanden, dass von ihnen und ihren Booten/Material Aufnahmen in Bild und Ton hergestellt werden und diese zur Berichterstattung über die Veranstaltung und zu ihrer - auch künftigen - Bewerbung, sowie zur Förderung der Zwecke der veranstaltenden Vereine, zeitlich unbegrenzt veröffentlicht werden dürfen.
16.2Minderjährige
Bei minderjährigen Teilnehmern sind deren Willenserklärungen zusätzlich auch von ihrem gesetzlichen Vertreter bzw. durch eine vom gesetzlichen Vertreter schriftlich - spezifisch dafür - bevollmächtigte Personen abzugeben.
16.3Sonstiges
Die Organisation der Veranstaltung beginnt schon weit im Voraus. Eine Erstattung des Meldegelds oder der Anreisekosten ist nicht vorgesehen. In Ausnahmefällen und nur in dem Ausmaß, als sich der Veranstalter etwas erspart hat, wird Meldegeld ersetzt; nicht hingegen in Fällen von höherer Gewalt.
Allfällig notwendige Änderungen der Ausschreibung und sonstigen Regeln (zB Segelanweisungen) bleiben vorbehalten, werden jedoch zeitgerecht bekanntgegeben.
Sämtliche Preise, insbesondere Sach- und Erinnerungspreise, verfallen, wenn diese nicht persönlich bei der Siegerehrung abgeholt werden.
Für nicht der Sport(verbands)autonomie unterliegende Fragen, gilt das Recht der Republik Österreich, Gerichtsstand ist dabei das für den Nautic Club Austria örtlich und sachlich zuständige Gericht.
17 Austrian Offshore Trophy
Der S-Cup 2020 wird als Teil der Austrian Offshore Trophy gewertet.
18 Weitere Informationen
Weitere Informationen sind erhältlich unter www.nca.at/scup20.aspx
19 Sponsoren
CBS Sails Christian Binder GmbH
Segelwelt.at Andreas Hanakamp GmbH
ANTS Advanced Nautical & Technical Services
SUNTOURS SL Sailing GmbH